Widerrufsrecht
Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell hergestellten Zubereitungen
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine individuell auf ärztliche Empfehlung und auf Einzelanforderung hergestellte Rezeptur. Die Herstellung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung der konkreten Bestellung beziehungsweise Verordnung für den jeweiligen Patienten. Für dieses individuell hergestellte Produkt besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.